Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder

Ziel des Akti(F) Plus-Programms ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.

Die Zielgruppe umfasst:

  • Familien/Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen
  • Familien, die Kindergeldzuschlag und künftig Kindergrundsicherung beziehen oder Anspruch darauf haben
  • Familien, d. h. Eltern - bei Bedarf auch andere erwachsene Haushaltsmitglieder (z. B. Lebenspartner*innen) - und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.

Gefördert werden Aktivitäten, die

  • die soziale und ökonomische Teilhabe der genannten Zielgruppen verbessern, indem sie Eltern umfassend bei der Stabilisierung ihrer individuellen und familiären Lebenssituation unterstützen und längerfristig Perspektiven des Zugangs/Einstiegs zum/in den Arbeitsmarkt schaffen beispielsweise durch nachhaltige und schrittweise Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung (Einzelziel 1) sowie
  • zum Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien beitragen (Einzelziel 2).

Mögliche Handlungsansätze sind:

  • Beratungs-und Coachingangebote, Familiencoaches (Lots*innen/Navigator*innen/Mentor*innen), die auf die individuellen Bedarfe der Zielgruppe arbeitsloser Eltern zugeschnitten sind und zusätzlich und in Abgrenzung zu den Leistungen nach dem SGB III und SGB II erbracht werden. Im Zentrum der ganzheitlichen Beratung stehen dabei die individuellen und/oder familiären und sozialen Problemlagen, die einer sozialen Teilhabe und langfristig einer Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen (z. B. eine eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Konflikte und Probleme beim Zugang und Kontakt zu Behörden, Schulden oder Suchtprobleme).
  • Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie der der lokalen Bildungs- und Hilfsangebote
  • Erwerbstätige Eltern sollen durch die Beratungs- bzw. Coachingangebote befähigt werden, ihre Beschäftigung beizubehalten und/oder ihre Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung auszuweiten.
  • Unterstützung von Eltern mit Behinderungen, insbesondere bei der bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder von begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX. Die Beratungsleistungen werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Agenturen für Arbeit, Jobcentern oder Rehabilitationsträgern erbracht.

Zur Erreichung der Zielsetzung des Programms soll flankierend und verstärkend die Verbesserung der strukturellen und rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit (z. B. SGB II, SGB III, SGB VII, SGB, VIII/KKG, SGB IX und SGB XII) vor Ort gefördert werden. Hierbei werden die im Rahmen des Modellprogramms Akti(F) 2020-2022 ge­won­ne­nen Er­kennt­nis­se [PDF, 3MB] dazu genutzt, um erfolgreiche Ansätze in der neuen ESF Plus-Förderperiode 2021-2027 weiter zu entwickeln. Zu diesem Zweck sollen Projektträger (Zuwendungsempfänger) in Kooperations- oder in Projektverbünden mit anderen Partnern aus der Region unter aktiver Beteiligung der örtlichen Arbeitsverwaltung (Jobcenter und/oder Agenturen für Arbeit) sowie der Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) zusammenarbeiten. Beide Einzelziele sind umzusetzen.

Als ergänzende Maßnahme wird übergeordnet eine Vernetzungsstelle gefördert, die mit ihrer Arbeit insbesondere dazu beitragen soll, die Akti(F) Plus-Projekte im Rahmen der Umsetzung des Ziels 2 zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zu begleiten und zu unterstützen.

Insgesamt werden 55 Projekte (darunter die o.g. übergeordnete Vernetzungsstelle) im Rahmen der ersten Förderrunde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gefördert. In den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Förderung ausgeschlossen.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Arbeitnehmer*innen
  • Arbeitslose

Familien/Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende, sog. aufstockende Leistungen) beziehen; Familien, die Kindergeldzuschlag beziehen oder Anspruch darauf haben; besondere Zielgruppen wie z. B. Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen

Standorte
Laufzeit

15.02.2023 - 31.12.2028

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

2: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Frist war der 31.03.2023.

Antragsberechtigte für Projektförderung

Alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, d.h. insbesondere Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände

Zusatzinformationen

Lo­go des Pro­gramms

 (Logo Aktif Plus)

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat EF2
Mechthild Jürgens
53107 Bonn

  • Tel.: 0228 99 527-2065

Kontakt

Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
(DRV KBS)
Servicezeiten:
Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-15 Uhr

  • Tel.: 0355 355 486 922

Kurz-URL die­ser Web­sei­te

www.esfplus.de/ak­tif-plus

Ver­net­zungs­stel­le

Die Ak­ti(F) Plus Ver­net­zungs­stel­le für Pro­jek­te stellt sich vor: