WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt

Das Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (im Folgenden "WIR-Programm") zielt darauf ab, den zielgruppenspezifischen Bedarfen von Geflüchteten hinsichtlich ihrer Teilhabe am Arbeitsmarkt in Deutschland Rechnung zu tragen. Zu dieser Zielgruppe gehören Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, Personen mit Aufenthaltsgestattung sowie Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen. Temporäre Arbeitsverbote sind unschädlich.
Besondere Berücksichtigung sollen bei der Durchführung des Programms Personen mit Beeinträchtigung bzw. mit einer Behinderung sowie mit fluchtspezifischen Folgeerkrankungen finden.

Ziele der Förderung sind:

1. Passgenaue teilnehmendenbezogene Maßnahmen

  • zur Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe mit dem der Ziel der stufenweisen und nachhaltigen Aufnahme einer Beschäftigung und/oder Ausbildung; (Wieder-)Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Ziel des Nachholens eines Schulabschlusses; Begleitung des Übergangs Schule-Beruf;
  • zum frühzeitigen Erhalt, zur Erhöhung und zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe.

Hierunter fallen beispielsweise arbeitsmarktbezogene Beratung und Berufsorientierung unter Berücksichtigung der besonderen Lebenslagen der Zielgruppe, Unterstützung beim Zugang zu den Leistungen des regulären Hilfesystems, bei Bedarf individuell erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen, die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Schulbildung und betriebsnahe Aktivierung.
Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die langfristige Begleitung und Beratung der Teilnehmenden gelegt werden, auch nach Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung. Dieser präventive Ansatz dient auch der Vermeidung von Abbrüchen und soll die Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration sichern. Ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem weitere Familienmitglieder in die Beratung miteinbezogen werden können, kann optional verfolgt werden.

2. Strukturelle Maßnahmen

  • für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Betriebe sowie für sonstige Stellen, die mit der Zielgruppe in Kontakt stehen, mit dem Ziel der strukturellen Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit oder (Aus-)Bildung.

Hierunter fallen beispielsweise die Durchführung von Informationsveranstaltungen, Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Schulungen für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Betriebe sowie für sonstige Stellen, die mit der Zielgruppe in Kontakt stehen. Gefördert wird auch die regionale Zusammenarbeit mit Betrieben und Berufsschulen, indem WIR-Beratende als Ansprechpartner für den gesamten Prozess der Arbeitsmarktintegration für Fragen rund um das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis sowie den Übergang Schule-Beruf der Teilnehmenden fungieren sowie Vernetzungsaktivitäten mit relevanten Akteuren und Institutionen.

Gefördert werden Projekt- oder Kooperationsverbünde, d.h. "Netzwerke" in denen relevante Akteure als Kooperations- oder Teilprojektpartner in die Projektarbeit miteinbezogen werden. Neben der verpflichtenden Zusammenarbeit mit Jobcentern und/oder Agenturen für Arbeit sind dies z. B. zivilgesellschaftliche Organisationen wie Träger der Flüchtlingshilfe, Migrationsberatungsstellen, Migrantenselbstorganisationen, Bildungsträger, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Betriebe sowie Kammern und weitere.

Flankierend zur Förderung von Vor-Ort-Netzwerken soll im Rahmen des WIR-Programms ein bundesweit und niedrigschwellig ausgerichtetes Online-Modellvorhaben zur aufsuchenden Erstinformation und Verweisberatung zu WIR-relevanten Themen in den sozialen Medien gefördert werden. Mit diesem Online-Modellvorhaben sollen insbesondere Angehörige der Zielgruppe unterstützt werden, die von der Förderung durch das WIR-Programm vor Ort nur unzureichend erreicht werden können.
Ein gegenseitiger Austausch zwischen Online-Modellvorhaben und Vor-Ort-Projekten soll die Vernetzung und das Ineinandergreifen der beiden Projektformen stärken.

Das WIR-Programm ist das Nachfolgeprogramm des Handlungsschwerpunktes "Integration von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF) der ESF-Integrationsrichtlinie Bund der ESF-Förderperiode 2014-2020.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Personen mit Migrationshintergrund

Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis, Personen mit einer Aufenthaltsgestattung sowie Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen; temporäre Arbeitsverbote sind unschädlich.

Standorte
Laufzeit

25.04.2022 - 31.12.2028

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Förderschwerpunkt

2: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Nein

Abgabefrist war der 01.06.2022

Antragsberechtigte für Projektförderung

Projektträger können grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungsinstitute oder Verbände.

Zusatzinformationen

Lo­go des Pro­gramms

 (Logo WIR)

Kontakt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Referat EF2
53107 Bonn
E-Mail

Anne Lutz
Tel.: 030 18 527-6675
E-Mail

Leon Seikat

Tel.: 030 18 527-4012
E-Mail

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