Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden

Das Förderprogramm ist Teil der Strategie gegen Einsamkeit und zielt darauf ab, Einsamkeit und soziale Isolation vorzubeugen oder zu lindern.

Zielgruppe dieses Programms sind Menschen im mittleren Erwachsenenalter zwischen 28 bis 59 Jahren (in Abgrenzung einerseits zur Jugendhilfe und andererseits zum ESF Plus-Programm "Stärkung der Teilhabe älterer Menschen - gegen Einsamkeit und soziale Isolation", das Menschen ab 60 Jahren anspricht). Es kann sich z. B. um Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen mit Migrationshintergrund, arbeitslose Menschen handeln oder auch Menschen in Übergangssituationen, z. B. Einstieg ins Berufsleben, Trennung, Umzug, Arbeitsplatzwechsel.

Ziele des Programms sind:

  1. Aufbau bzw. Verstärkung von kommunalen Strukturen
  2. Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen der Zielgruppen

Wichtige Informationen für Projekte

Derzeit laufen im Programm "Zusammenhalt stärken - Menschen verbinden" zwei Förderaufrufe:

  • Die Förderrichtlinie (BAnz AT 01.10.2025 B1, Baustein 1 der geänderten Richtlinie) richtet sich an Kommunen. Ziel ist die Verbesserung der sozialen Teilhabe in der Altersgruppe 28 bis 59 Jahre und der Aufbau kommunaler Strukturen.
  • Die neue Förderrichtlinie (BAnz AT 07.09.2026 B1, Baustein 2 der geänderten Richtlinie) richtet sich an gemeinnützige Träger. Ziel ist die Verbesserung der sozialen Teilhabe in der Altersgruppe 14 bis 27 Jahre und der Aufbau von Trägerstrukturen.

Antragsberechtigte können bis zum 28.02.2027 eine Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S einreichen.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Arbeitnehmer*innen
  • Arbeitslose
  • Personen mit Migrationshintergrund
  • Wohnungslose Personen
  • Jugendliche, Junge Erwachsene

Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-27 Jahren sowie Personen im Alter von 28-59 Jahre (z.B. Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Menschen in Übergangssituationen (z.B. Einstieg in das Berufsleben, Trennung, Umzug Arbeitsplatzwechsel))

Standorte
Laufzeit

24.11.2023 - 30.06.2029

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Förderschwerpunkt

2: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Ja

Für beide Förderaufrufe (BAnz AT 01.10.2025 B1, BAnz AT 07.09.2026 B1) ist die Einreichungsfrist für Interessenbekundungen der 28.02.2027.

Antragsberechtigte für Projektförderung

Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in einem Stadtstaat

ESF Plus-Förderung

Erster Aufruf: bis zu 9,5 Mio. Euro; Zweiter Aufruf: bis zu 6,5 Mio. Euro

Zusatzinformationen

Lo­go und Web­si­te

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Projektgruppe Einsamkeit

Beate Brinkmann
Rochusstrasse  8-10
53123 Bonn

Kontakt

ESF-Regiestelle

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 403
50964 Köln

Kurz-URL die­ser Web­sei­te