Bildung und Engagement ein Leben lang (BELL)

Die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Bildung und Engagement ein Leben lang" (kurz BELL) wurde am 26. August 2024 veröffentlicht. Eine Antragstellung für Projekte ist ab dem 2. September 2024 bis zum
15. November 2024 (15 Uhr) möglich.

Lebenslanges Lernen ist auch im Alter von großer Bedeutung, um mit Veränderungen (z. B. durch die Digitalisierung, Klimawandel, Globalisierung) Schritthalten zu können und gesellschaftliche Teilhabe aufrechtzuerhalten.

Mit dem ESF Plus-Programm BELL unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Projekte, die dazu beitragen die Potenziale des lebenslangen Lernens auch für ältere Menschen zu realisieren. Das teilnehmerorientierte Programm richtet sich an alle Menschen ab 60 Jahren, die ihre Kompetenzen in Bildung und Engagement einbringen wollen.

Ziele des Programms sind das Erhöhen von Bildungsaktivitäten älterer Menschen sowohl als Lernende als auch Wissensvermittelnde durch:

  • einen quantitativen Ausbau von Bildungsgelegenheiten für ältere Menschen,
  • eine qualitative Weiterentwicklung von Bildungsgelegenheiten für ältere Menschen, im Sinne einer besseren Passung von Bildungsformaten und -themen mit den Präferenzen und Kompetenzen von älteren Menschen,
  • eine inklusive und diverse Gestaltung von Bildungsgelegenheiten, die sich an ältere Menschen in ihrer Heterogenität richten.

Übergreifend trägt das Programm dazu bei, die gesellschaftliche Teilhabe Älterer zu verbessern, ihre Gesundheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten, ihr Erfahrungswissen zu nutzen und das Potenzial älterer Menschen für Innovationen und freiwilliges Engagement zu fördern.

Programmsteckbrief:

Zielgruppe
  • Menschen ab 60 Jahren
Laufzeit

26.08.2024 - 31.03.2028

Start der Projekte

01.04.2025

Verantwortlich
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Förderschwerpunkt

3: Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen

Antragstellung als Projekt möglich?
  • Ja

Abgabefrist ist der 15.11.2024 (15 Uhr)

Antragsberechtigte für Projektförderung

Alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland

Zusatzinformationen

Web­sei­te des Pro­gramms

Kontakt

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Referat 312


Dr. Janina Stiel

Rochusstrasse  8-10
53123 Bonn

Kontakt

ESF-Regiestelle

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Kurz-URL die­ser Web­sei­te