Erklärung zur Barriere·freiheit
in Leichter Sprache

Diese Erklärung zur Barriere·freiheit gilt für die Internet·seite www.esf.de.

Alle Menschen sollen die Internet·seite des E·S·F nutzen können.
Darum soll die Internet·seite barrierefrei sein.
Barriere-frei bedeutet:
ohne Hindernisse.

Das steht im Gesetz.

Buch mit dem Titel "Gesetz" und einem Pragraphen

Das Gesetz heißt:
Behinderten·gleichstellungs·gesetz des Bundes.

Barriere·frei bedeutet im Internet zum Beispiel:

  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
  • Blinde Menschen können sich die Texte
    auf der Seite vorlesen lassen.

Fast barriere·frei

Eine Firma hat die Barriere·freiheit
von dieser Internet·seite geprüft.
Die Prüfung war am 15. September 2021.
Die Prüfung hat gezeigt, dass es noch Barrieren gibt.

Eine Barriere ist zum Beispiel:
Manche Menschen können Farben nicht so gut sehen. 
Oder sie können verschiedene Farben nicht 
so gut unterscheiden. 
Diese Menschen können auf unserer Internet·seite 
manche Sachen vielleicht nicht gut erkennen. 

Das machen wir für die Barriere·freiheit

Unsere Internet-Seite soll barriere·frei werden. 
Das wollen wir Stück für Stück machen. 
2026 wollen wir die Internet·seite neu machen.
Die neue Internet·seite soll barrierefrei werden.

Haben Sie eine Barriere auf
dieser Internet·seite gefunden?

Dann können Sie die Barriere melden.
Nutzen Sie dafür dieses Formular.
Das Formular heißt: Feedback-Formular.
Sie müssen das Formular ausfüllen und
auf senden klicken.

Wie können Sie uns noch erreichen?

Briefumschlag

Adresse:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF 3
Rochusstraße 1
53123 Bonn

Telefon

Telefon: 0228 99 527-0

E-Mail

E-Mail: esf@bmas.bund.de

Haben Sie eine Barriere gemeldet,
aber es ändert sich nichts?

Vielleicht haben Sie eine Barriere gemeldet.
Aber die Barriere bleibt so.
Oder wir antworten nicht auf Ihre Meldung.
Dann können Sie sich an die Schlichtungs·stelle wenden.

Die Schlichtungsstelle hilft eine gute Lösung
für alle zu finden.
Das nennt man: Schlichtung.
Dann muss man mit dem Streit nicht vor Gericht.

Sie müssen nichts bezahlen.
Sie brauchen auch keinen Anwalt.

Alle Infos zur Schlichtung finden Sie
auf der Internet-Seite von der Schlichtungs·stelle.
Zum Beispiel:

  • was bei einer Schlichtung passiert.
  • wie Sie einen Antrag für eine Schlichtung stellen.
Ein Blatt Papier mit Text. Der Titel lautet "Antrag".

Den Antrag gibt es auch:

  • in Leichter Sprache
  • in Deutscher Gebärden·sprache

Wie erreichen Sie die Schlichtungs·stelle?

Die Schlichtungs·stelle gehört zum:
Beauftragten der Bundes·regierung für
die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Briefumschlag

Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz bei dem
Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon

Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527 2901

E-Mail

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de