Neue Förderrichtlinie "Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung"
- Datum
- 21.05.2026
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine neue Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Integrationskurs mit Kind Plus" am 20. Mai 2026 veröffentlicht. Das Interessenbekundungsverfahren für die Verbundstellen startet am 26. Mai 2026 und endet am 22. Juni 2026.
Mit dem ESF Plus-Programm "Integrationskurs mit Kind Plus" fördern das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium des Innern subsidiäre Angebote der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung. Ziel ist es, Eltern mit kleinen Kindern die Teilnahme an Integrationskursen zu ermöglichen, wenn keine reguläre Kindertagesbetreuung genutzt werden kann. Gleichzeitig unterstützt das Programm den Übergang der Kinder und Familien in das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung.
Die neue Förderrichtlinie sieht insbesondere die Verlängerung des Programms bis zum 31.12.2027 sowie die Einrichtung von bis zu fünf Verbundstellen vor. Die Verbundstellen sollen die geförderten Träger insbesondere bei der Vernetzung mit Kommunen sowie bei der Entwicklung tragfähiger Verstetigungsstrukturen unterstützen. Darüber hinaus können bestehende Projekte zur integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung verlängert werden.
Antragsberechtigt sind insbesondere überregional tätige Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe mit einschlägiger Erfahrung im Bereich Integration und/oder Kindertagesbetreuung. Die Teilnahme erfolgt über das Förderportal Z-EU-S (https://foerderportal-zeus.de).
Aktuelle Informationen zum ESF Plus-Programm finden Sie unter www.fruehe-chancen.de/intmikiplus/aktuelles